ÜBERSIEDLUNGSTRANSPORTE
Unter dem Begriff Umzugsgut versteht man den Transport von Möbeln, die
Teil einer Wohnungseinrichtung sind.
Nicht Umzugsgut sind beispielsweise:
Transport von Bibliotheken, Warenlager, Kleider,
persönliche Wertgegenstände, Möbelstücke, die nicht Bestandteil einer
Wohnung sind. Büroeinrichtungen. Hier gilt also CMR.
Beim klassischen Umzugsgut gilt nationales Frachtrecht.
Demnach besteht eine unbeschränkte Haftung des Unternehmers. Im Gegensatz
zur CMR stellt das nationale Frachtrecht ein „abänderbares Recht“ dar. Das
bedeutet, dass der Unternehmer durch seine Geschäftsbedingungen eine
Haftungsreduzierung durchsetzen kann.
TIPP: Die Geschäftsbedingungen müssen wirksam
vereinbart werden (Hinweis auf Homepage) genügt nicht. Es empfiehlt sich,
die Geschäftsbedingungen vom Kunden vor Durchführung des Transportes
unterschreiben zu lassen.
Auch sollte man den Kunden hinweisen, dass er eine
eigene Transportversicherung auf eigene Rechnung abschließen kann, um im
Schadenfall problemlos Ersatz zu erhalten. Im Regelfall wird es vom Kunden
eine Inventarliste geben, die wird der Transportversicherung zu Grunde
gelegt.
Auch der Möbelspediteur kann natürlich, wenn er keine
Verstimmungen mit seinem Kunden will, eine
Jahrespauschal-Transportversicherung abschließen. Diese muss er allerdings
selbst bezahlen.
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