Ein Spediteur haftet bei allen Tätigkeiten die mit
der Beförderung von Waren direkt zusammenhängen nach CMR. Für alle
anderen Tätigkeiten (z.B. Verzollung, Lagerung, Verpackung, etc.)
haftet der Spediteur nach den Allgemeinen Österreichischen
Spediteurbedingungen (AÖSp).
Für Möbeltransporte und Übersiedlungen gibt es separate Bedingungen.
Die AÖSp sind für alle österreichischen Spediteure gleich. Abweichende
Vereinbarungen sind nur theoretisch möglich.
Die AÖSp sind beim Handelsgericht eingetragener Handelsbrauch, daher
müssen Auftraggeber, die Firmen, Betriebe oder Kaufleute sind über die
Bedingungen der AÖSp nicht aufgeklärt werden. Privatleute als
Auftraggeber müssen aufgrund des Konsumentenschutzgesetzes über die
AÖSp nachweislich belehrt werden.
Der Spediteur hat ein Pfandrecht gegenüber den ihm übergebenen Gütern.
Die Haftung des Spediteurs beginnt mit Annahme des Auftrags durch den
Spediteur und endet mit Erfüllung des Auftrages.
Der Spediteur haftet nur, soweit ihm ein Verschulden nachgewiesen
werden kann.
In den AÖSp ist obligat eine Zusatzversicherung auf Kosten des
Auftraggebers enthalten, durch welche die Haftungshöhe des Spediteurs
auf jenen Wert des Gutes erhöht wird, der vom Auftraggeber deklariert
wird – den sogenannten Speditionsversicherungsschein oder SVS. |