CMR - VERSICHERUNG
Die CMR-Versicherung (Frachtführer-Haftpflicht-Versicherung) ist in Österreich keine Pflichtversicherung,
allerdings jedem Frachtführer zum Existenzschutz dringend anzuraten.
CMR ist internationales, übergeordnetes Recht und kann auch nicht durch Sondervereinbarungen zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer rechtsverbindlich abgeändert werden.
Jeder, der gewerblich Ware transportiert, haftet nach den Bestimmungen der CMR
(Ausnahmen: Briefpost, Umzugsgut und Leichentransporte)
Die Haftung des Frächters beginnt mit Übernahme des Gutes und endet mit der Ablieferung.
Der Frachtführer haftet für Beschädigungen, Verluste und Lieferfristüberschreitungen.
Je nach Geschäftstätigkeit empfehlen wir folgende Deckungseinschlüsse:
Be- und Entladerisiko.
Art 29 CMR (Grobe Fahrlässigkeit) des Mitarbeiters muss mitversichert sein.
Subsidiärdeckung.
Berge- Entsorgungs- und Vernichtungskosten.
Rechtsschutztangente (Abwehr unbegründeter Forderungen).
Kabotagetransporte
Fährversicherung
Auf diesem Fachgebiet gibt es leider sehr wenige Fachleute.
Deshalb stellen wir bei Polizzenüberprüfungen immer wieder größere Deckungslücken fest, die behoben werden müssen.
Wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Spezialisten.
Wir bieten Ihnen für Ihren Betrieb maßgeschneiderte Konzepte, bei denen Schäden über die CMR Haftung hinaus versichert sind.
Und dies zu äußerst attraktiven Konditionen.
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Versicherungsmakler und Sachverständigenbüro
Erich Grünsteidl
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